bei wiederholten Verstößen gegen die Schulregeln
1. Stufe
Verstöße gegen die Schulregeln werden in die Kalender der LehrerInnen in den Klassen eingetragen. Bei mehrmaligem Verstoß innerhalb einer Woche werden die Eltern mittels des Elternformulars schriftlich informiert. Parallel führen Klassen – oder Fachlehrkraft ein Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler:
- Aufzeigen des Regelverstoßes
- Aufsagen der Regel
- Vereinbarung von Verhaltensänderung
- Ankündigen von Stufe 2
- Notiz zum Gespräch im Klassenbuch
2. Stufe
Stufe zwei erfolgt, sobald der Schüler/die Schülerin in der Zeit nach Erhalt des ersten Briefes an die Eltern wiederum mehrere Regelverstöße begeht. Mit Absenden des zweiten Briefes an die Eltern erfolgt eine schriftliche Einladung der Eltern zu einem Gespräch in der Schule, gerne unter Hinzunahme der Schulsozialarbeit. Inhalt des Gespräches:
- Aufzeigen des wiederholten Regelverstoßes
- Schriftliche Vereinbarungen über Verhaltensänderungen, von Eltern, Klassenlehrkraft und SchülerIn zu unterschreiben, der Schülerakte beizufügen
- Ankündigung von Stufe drei
- Informationen über die Konsequenzen bei fortdauerndem Fehlverhalten nach dem Drei-Stufen-Plan und dem Schulgesetz (Ordnungsmaßnahmen)
- Vereinbarung eines Gesprächstermines in Wochenfrist
3. Stufe
Sollte das Fehlverhalten/die Regelverstöße andauern, erfolgt innerhalb Wochenfrist zu dem in Stufe zwei vereinbarten Termin ein Gespräch mit der Schulleitung, Klassen- oder Fachlehrkraft, Eltern, Schülerin oder Schüler, (Sozialarbeit).
- Aufzeigen des Verlaufes
- Erneut schriftliche Vereinbarung über Verhaltensänderungen
- Inanspruchnahme von Hilfen durch die Eltern einfordern
- Ankündigen einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz, Einladung zur Ordnungsmaßnahmenkonferenz
- Dokumentation des Gespräches in die Schülerakte
Bleiben das Fehlverhalten bzw. die Regelverstöße bestehen, erfolgt zeitnah die Ordnungsmaßnahmenkonferenz. In schwerwiegenden Fällen kann die Schulleitung auch direkt eine Ordnungsmaßnahme aussprechen bzw. eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz einberufen.
Ist einmal die Stufe drei erreicht, entfällt zukünftig für weitere Maßnahmen Stufe zwei. Es erfolgt direkt das nächste Gespräch mit Schulleitung, Klassen –oder Fachlehrkraft, Eltern und Schüler/Schülerin mit Ankündigung der nächsten Ordnungsmaßnahme.
Ordnungsmaßnahmen sind:
- Überweisung in Parallelklasse
- Überweisung an andere Schule derselben Schulform
- Androhung des Ausschlusses vom Unterricht für bis zu drei Monate
- Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monate
- Androhung der Verweisung von allen Schulen
- Verweisung von allen Schulen