Zusammensetzung: Mitglieder der Gesamtkonferenz sind neben dem Kollegium der Schule,
- Vertreterin der Schulsozialarbeit,
- Vertreterin der pädagogischen Mitarbeiterinnen,
- Frau Olm als Vertreterin, die im Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger steht
- Die 6 Elternvertreterinnen: Frau Sorgatz, Frau Menzel, Frau Schinck, Frau Kulisch, Frau Rieck, Frau Selent und Frau Stremlau
- und als beratendes Mitglied ein*e Vertreter*in des Schulträgers.
Die Gesamtkonferenz entscheidet in pädagogischen Angelegenheiten, wie:
- die Schulordnung
- sowie Grundsätze für
- Leistungsbewertung und Beurteilung und
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
Die Schulleiterin unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche Teilkonferenzen einrichten.