Gesamtkonferenz

Zusammensetzung: Mitglieder der Gesamtkonferenz sind neben dem Kollegium der Schule,

  • Vertreterin der Schulsozialarbeit,
  • Vertreterin der pädagogischen Mitarbeiterinnen,
  • Frau Olm als Vertreterin, die im Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger steht
  • Die 6 Elternvertreterinnen: Frau Sorgatz, Frau Menzel, Frau Schinck, Frau Kulisch, Frau Rieck, Frau Selent und Frau Stremlau
  • und als beratendes Mitglied ein*e Vertreter*in des Schulträgers.

Die Gesamtkonferenz entscheidet in pädagogischen Angelegenheiten, wie:

  • die Schulordnung
  • sowie Grundsätze für
  • Leistungsbewertung und Beurteilung und
  • Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

Die Schulleiterin unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche Teilkonferenzen einrichten.