Was tun bei Krankheit?

Krankmeldung

In der Vergangenheit gab es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen beim Umgang mit Krankmeldungen.

Wir möchten nun eine einheitliche Reglung, auch um die Sicherheit Ihres Kindes auf dem Schulweg sicherzustellen.

Die Fehltage Ihres Kindes melden Sie bitte bis 8:00 Uhr

– per Mail (ISERV)an die Klassenlehrerin

– telefonisch im Büro (auch Anrufbeantworter) oder

– per ISERV-App (Abwesenheit)

Bei längerer Krankheit ist keine tägliche Abmeldung erforderlich. Sollte Ihr Kind aber länger als 3 Tage nicht schulfähig sein, legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung vor und halten Sie Kontakt zur Klassenlehrerin (Aufgaben, Unterrichtsmaterial).

Ab 4 unentschuldigten Fehltagen sind wir rechtlich verpflichtet diese Verletzung der Schulpflicht beim Landkreis zu melden.

Ansteckende Erkrankungen

Bitte beachten Sie weiterhin das Infektionsschutzgesetz, welches Ihnen Informationen zu den Verhaltensweisen und dem üblichen Vorgehen bei ansteckenden Erkrankungen gibt.

Es ist sehr wichtig, bestimmte Erkrankungen bei uns zu melden. Ebenfalls bitten wir Sie, die Krankheit Ihres Kindes vollständig auskurieren zu lassen, um das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheiten an der Schule möglichst gering zu halten.